Dreiecksverhältnis

Arbeitnehmerüberlassung

Ein Vertragsmodell mit zugelassener Agentur, Arbeitnehmer und Einsatzunternehmen, mit klar getrennten Rollen und Verantwortlichkeiten.

Diese Seite dient der allgemeinen Information. Vorschriften können sich ändern: Für operative Entscheidungen sollten immer der aktuelle Gesetzestext geprüft und ein Arbeitsrechtsberater einbezogen werden.

Die Arbeitnehmerüberlassung erlaubt es dem Einsatzunternehmen, Arbeitsleistungen von einer zugelassenen Agentur anzufordern. Der Arbeitnehmer ist bei der Agentur angestellt, arbeitet aber im Interesse und unter Leitung des Einsatzunternehmens.

Die Struktur umfasst zwei getrennte Beziehungen: den kommerziellen Vertrag zwischen Einsatzunternehmen und Agentur sowie den Arbeitsvertrag zwischen Agentur und Arbeitnehmer. Sie ist nützlich, wenn ein Unternehmen geregelte und kontrollierte Flexibilität benötigt.

Einsatzunternehmen

Organisiert und leitet die Arbeitsleistung im eigenen Produktionsumfeld.

Agentur

Stellt den Arbeitnehmer ein, verwaltet das Verhältnis und behält die Disziplinarbefugnis.

Arbeitnehmer

Erbringt die Leistung beim Einsatzunternehmen mit den vorgesehenen Schutzrechten.

Sicherheit

Präventions- und Schutzpflichten sind zwischen Agentur und Einsatzunternehmen zu koordinieren.

Wichtige Elemente

01

Zugelassene Agentur

Arbeitnehmerüberlassung darf nur von zugelassenen und registrierten Stellen erbracht werden.

02

Kommerzieller Vertrag

Er regelt die Beziehung zwischen Einsatzunternehmen und Agentur, auch in Bezug auf Dauer, Aufgaben und operative Bedingungen.

03

Arbeitsvertrag

Dies ist die Beziehung zwischen Agentur und Arbeitnehmer und kann befristet oder unbefristet sein.

04

Gleichbehandlung

Der überlassene Arbeitnehmer muss Bedingungen erhalten, die mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Einsatzunternehmens übereinstimmen.